SLOVENSKO

Investitionshilfe und EU- Fonds

NOVINKY

Sondernewsletter 2012

04.05.2012

Wir bringen Ihnen den Sondernewsletter 2012, der über die Steueränderungen in ausgewählten Ländern der Mittel- und Osteuropa handelt.

Newsletter Dezember 2011

19.12.2011

Novelle des Konkurs- und Restrukturierungsgesetzes Eine umfassende Reform des Gesetzes über Konkurs und Restrukturierung reagiert auf die Anforderungen der Praxis, [...]

Investitionsberatung im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung eines nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschusses (EU- Fonds)

Wir bieten Beratung im Bereich der Eurofonds an.

Die Mitglieder unseres Teams verfügen über reichhaltige Erfahrungen im Bereich der Strukturfonds, die sie im Prozess der erfolgreichen Realisierung einer ganzen Reihe von Projekten in verschiedenen Bereichen (OP Umwelt, OP KaHR, OP Beschäftigung und Sozialinklusion, ROP) gesammelt haben.

Als Garantie für das hohe fachliche Niveau der unsererseits erbrachten Investitionsberatung dient die enge Spezialisierung der Projektmanager auf die Teilbereiche, aus denen der Prozess der Antragstellung auf den nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuss, Durchführung der ordentlichen Beschaffung von Waren- bzw. Dienstleistungslieferanten in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die öffentliche Beschaffung und anschließend die Implementierung genehmigter Projekte bestehen.

Die aufgeführten Erfahrungen, bewährt im Prozess der administrativen Vorbereitung des Projektes, der Erstellung des Antrages auf nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuss und seine nachfolgende Implementierung, erhöhen die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Antrages und Unterstützung der Investition aus den Ressourcen der Staatshilfe.

Dienstleistungen der Investitionsberatung für nicht rückzahlbare finanzielle Zuschüsse:

1. Vorläufige Analyse der Projektberechtigung

2. Vorbereitung des Antrages auf nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuss

3. Externes Projektmanagement

Die Vorbereitung des Antrages auf nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuss (natürlich in Abhängigkeit vom konkreten Eurofondbereich, unter den das Projekt des Antragstellers fällt) erfordert einen relativ genauen und detaillierten Geschäfts-, Finanzplan und Beschäftigungsplan des Projektes (nachfolgend nur Unternehmensplan), dessen Basis die berechtigten Kosten, in einigen Fällen die Anzahl geschaffener Arbeitsplätze, Betriebskosten, Erträge, Projekterhaltungsfähigkeit, SWOT- Analyse, … darstellen